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Schulabsenzen |
Muss ein/e Schüler/in wegen Krankheit dem Unterricht fernbleiben, müssen die Eltern ihr Kind noch vor Unterrichtsbeginn bei der Klassenlehrperson abmelden. Bei einer Absenz von mehr als 5 Schultagen begründen die Eltern die Absenz schriftlich.
Schuldispensationen |
Wenn Eltern ihr Kind aus einem wichtigen, vorhersehbaren Grund vom Un-terricht freistellen möch-ten, teilen sie dies der Klassenlehrperson mindestens 7 Tage vorher mit. Die Klassenlehrperson kann eine/n Schüler/in pro Schuljahr bis maximal 6 Halbtage vom Schulunterricht dispensieren. Weitergehende Begehren müssen der Schulleitung 30 Tage vorher schriftlich eingereicht werden.
Das Formular ist auf dieser Website zu finden. Absenzen für Zahnarzt- oder Arzttermine werden den 6 Halbtagen nicht angerechnet. Grundsätzlich werden längere Dispensationen einmal pro Schulzeit bewilligt. Für den Schulanfang nach den Sommerferien und an Spezialtagen (z.B. Sport- und Projekttage) werden keine Dispensationen bewilligt.
Was tun, wenn Kinder und Jugendliche krank sind? |
Kranke Kinder und Jugendliche sollen auch weiterhin so lange zu Hause bleiben, bis sie mindestens 24 Stunden fieberfrei sind und sich wieder wohlfühlen.
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Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 11.30 Uhr
13.30 Uhr - 16.30 Uhr
Dienstag bis Freitag:
07.30 Uhr - 11.30 Uhr