Eltern

Absenzen

VL SHT SCHULE 529534

Absenzen

Schulabsenzen 

Muss ein/e Schüler/in wegen Krankheit dem Unterricht fernbleiben, müssen die Eltern ihr Kind noch vor Unterrichtsbeginn bei der Klassenlehrperson (Primar) resp. via Klapp (Oberstufe) abmelden. Bei einer Absenz von mehr als 5 Schultagen begründen die Eltern die Absenz schriftlich.

Schuldispensationen 

Wenn Eltern ihr Kind aus einem wichtigen, vorhersehbaren Grund vom Unterricht freistellen möchten, teilen sie dies der zuständigen Lehrperson mindestens 7 Tage vorher mit. Die Klassenlehrperson kann eine/n Schüler/in pro Schuljahr bis maximal 6 Halbtage vom Schulunterricht dispensieren. Weitergehende Begehren müssen der Schulleitung 30 Tage vorher schriftlich eingereicht werden.  

Das Formular ist auf dieser Website zu finden. Absenzen für Zahnarzt- oder Arzttermine werden den 6 Halbtagen nicht angerechnet. Grundsätzlich werden längere Dispensationen einmal pro Schulzeit bewilligt. Für den Schulanfang nach den Sommerferien und an Spezialtagen (z.B. Sport- und Projekttage) werden keine Dispensationen bewilligt. 

Was tun, wenn Kinder und Jugendliche krank sind? 

Kranke Kinder und Jugendliche sollen auch weiterhin so lange zu Hause bleiben, bis sie mindestens 24 Stunden fieberfrei sind und sich wieder wohlfühlen. 

Formular für Gesuch für Dispensation